
Das Mitbestimmungsgesetz gewährleistet und regelt in Deutschland die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat eines Unternehmens. == Betroffene Unternehmen == Das Gesetz erfasst Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Erw...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmungsgesetz

Mit Mitbestimmungsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestimmter Unternehmen (z.B. AG, KG aA und GmbH) mit einer Größe von mehr als 2000 Arbeitnehmern regelt, soweit nicht das Montanmitbestimmungsgesetz eingreift. Siehe auch Montanmitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz.
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