Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) überprüft alle polizeilichen Maßnahmen zur ûberwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und dient damit dem Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Das PKG setzt sich aus fünf vom Landtag gewählten Mitgliedern zusammen, von denen zwei der Opposition ang... Gefunden auf https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon