
Eine Ministererlaubnis kann nach § 42 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch den Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag durch die Unternehmen für einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt werden. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats nach der Ablehnung durch das Kartellamt den Antrag auf...
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Ministererlaubnis, Fusionskontrolle.
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Mit Ministererlaubnis wird im Kartellrecht gemäß § 42 GWB die Erlaubnis des Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss bezeichnet. Der Bundesminister erteilt sie, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ministererlaubnis.php
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