
M. ist ein Mitglied der Regierung, das zugleich Chef einer staatlichen, für einen bestimmten Verwaltungsbereich (Ressort) zuständigen Behörde (Ministerium) ist. Die M. werden i.d.R. vom Regierungschef (Ministerpräsident, Kanzler) bestimmt und vom Staatsoberhaupt ernannt (in den dt. Bundesländern vom Ministerpräsidenten). Die M. stellen das Ve...
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