
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestruhefrist für Särge und Urnen vor, um sicherzustellen, dass nach Ablauf dieser Frist keine sterblichen Überreste mehr vorhanden sind und eine neue Beisetzung vorgenommen werden kann. Die Mindestruhefristen variieren je nach Bodenbeschaffenheit und sind in den jeweiligen Friedhofsordnungen festgele...
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