
Der Versicherungscharakter eines FLV-Vertrags wird dadurch gewahrt, dass im Todesfall zusätzlich zum vorhandenen Kapital eine sog. Mindestrisikosumme (MRS) ausgezahlt wird. Die Todesfallleistung (TL) wird definiert als das Maximum aus einer Mindesttodesfallsumme (MTS) und dem um die Mindestrisikosumme erhöhten Deckungskapital (DK). Die Mindestris...
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