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Mindestnennbetrag

Mindestnennbetrag Logo #42101Bei Nennwertaktien lautet der Mindestnennbetrag nach dem Aktiengesetz auf einem Euro. Bei Stückaktien darf das anteilige Grundkapital an der Aktie einen Euro nicht unterschreiten.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Mindestnennbetrag

Mindestnennbetrag Logo #42133Der Mindestnennwert bei Aktien beläuft sich in Deutschland seit dem 1.1.1999 auf 1 > Euro.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Mindestnennbetrag

Mindestnennbetrag Logo #42219Der Mindestnennwert bei Aktien beläuft sich in Deutschland seit 1994 auf 5 DM, zuvor auf 50 DM.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Mindestnennbetrag

Mindestnennbetrag Logo #42871der Nennbetrag des Grundkapitals einer AG bzw. einer Aktie, der nicht unterschritten werden darf; er beträgt gemäß § 7 AktG beim Grundkapital 50 000 Euro, gemäß § 8 AktG bei einer Aktie 1 Euro. Aktien über einen niedrigeren Nennbetrag sind nichtig.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/mindestnennbetrag
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