
Wer selbst in der Riesterrente anspart, kommt in den Genuss der staatlichen Zulage. Bis einschließlich 2007 beträgt der Mindesteigenbetrag dabei drei Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, aber höchstens 1575 Euro, ab 2008 sind es vier Prozent, aber höchstens 21...
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