
Rechte, die eine bestimmte Zahl von Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates hat, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Mehrheit bedarf. Bspw. Einbringen von Gesetzes- und Entschließungsanträgen, schriftlichen und dringlichen Anfragen, Verlangen von Sondersitzungen, Erteilung eines Püfungsauftrages an den...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/M.shtml
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