
Militärgerichtswesen . Die Handhabung der Rechtspflege bei den Truppen ist schon von alters her den Truppenbefehlshabern unterstellt, weil ebenso wie bei der Disziplinarbestrafung leichterer Vergehen die besondern Verhältnisse des Soldatenstandes, namentlich die Erhaltung des unbedingten Gehorsams und der Mannszucht, eine rasche Ahndung und eine ...
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