( Leasing-Verlängerungsoption ) Dem Leasing-Nehmer kann bei bestimmten Vertragsmodellen das Recht eingeräumt werden, den Leasing-Vertrag zu verlängern und damit das Objekt nach Ablauf des Ursprungsvertrages gegen eine neu zu vereinbarende Leasing-Rate weiter zu nutzen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42507
Keine exakte Übereinkunft gefunden.