
Mietpreisbindung, in der sozialen Wohnraumförderung die Möglichkeit, durch staatliche Entscheidung im Einzelfall höchstzulässige Mieten (Kostenmiete) unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten festzulegen (§ 7 Ziffer 1, § 28 Wohnraumförderungsgesetz vom 13. 9. 2001).
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english: control of rent; rent control Eine Mietpreisbindung ist vorgeschrieben in allen Fällen, in denen Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Verlangt werden darf nur die †žBewilligungsmiete†œ. Liegt die nach der II. Berechnungsverordnung ermittelte Kostenmiete über der Bewilligungsmiete, muss der Investor (in der Reg...
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MietpreisbindungIn allen Fällen, in denen Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, ist eine Mietpreisbindung vorgeschrieben. Nur die `Bewilligungsmiete†œ darf im Zuge der Mietpreisbindung verlangt werden.
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