
Für Arbeitnehmer, die gleichzeitig in verschiedenen Beschäftigtenverhältnissen stehen, wird die Mitgliedschaft nur bei einer Krankenkasse geführt. Und zwar bei der Krankenkasse, die für die überwiegende Beschäftigung zuständig ist. Im Zweifel ist die zuerst aufgenommene Beschäftigung maßgebend. Be...
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