
I. Mehrdeutig nennt man eine Rede, die ihrer Beschaffenheit nach mehr als einen Sinn haben kann. 1. Der Sprecher wählt m. R. meistens zum Schutz eines Geheimnisses, das er durch die vom Frager erstrebte eindeutige Antwort preisgeben müßte; m. R. hat also den Charakter einer Auskunftverweigerung. Von der Lüge unterscheidet si...
Gefunden auf
https://stjosef.at/morallexikon/mehrdeut.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.