
Als Mehrbedarf wird der regelmäßige Bedarf eine Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten bezeichnet, der über die gesetzlichen Pauschalsätze (z.B. Selbstbehaltssätze, Regelbeträge nach Düsseldorfer Tabelle hinaus geht. So kann ein schwerstbehinderter Unterhaltspflichtiger bei Inanspruchnahme von unentgeltlichen Pflegeleistungen durch Verwa...
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Mit trennungsbedingtem Mehrbedarf wird der laufende Mehrbedarf bezeichnet, der dem Partner entsteht, der durch Auszug jetzt zusätzliche Kosten hat (z.B. durch Anmieten einer Mietwohnung). Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Quotenunterhalt auch den Mehrbedarf deckt Mit trennungsbedingtem Sonderbedarf werden dagegen einmalig zusätz...
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