
Mehrbedarfszuschläge, Leistung der Sozialhilfe, die besondere Bedarfssituationen der Sozialhilfeempfänger abdecken soll und zusätzlich zum Regelsatz gewährt wird (§ 30 SGB XII). Mehrbedarfszuschläge werden auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geleistet.
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