Mehlregel Bedeutung

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Mehlregel

Mehlregel Logo #42249Mehl/regel Als Säuglingsnahrung darf Mehl erst nach dem 2. Lebensmonat gegeben werden, wobei die Tagesmenge 5 g à†” Zahl der Lebensmonate nicht überschreiten soll.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42249
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