
von irgendeinem Amte geführtes Buch I. nach dem Inhalt einzuteilen, obwohl nicht immer scharf zu scheiden 1 Satzungsbuch -- ähnlich: Dienstanweisung 2 Gerichtsbuch 3 Buch für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit 4 Finanzbuch 5 Bestandsverzeichnis, Güteraufnahme II. nach ...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist ein Buch (oder eine Rolle), welche(s) zur Ausübung eines Amtes gehörige Eintragungen enthält. Solche Amtsbücher sind seit dem Ende der römischen Republik die (lat. [M.Pl.]) commentarii der Magistrate und Priester sowie später des Kaisers. Im Mittelalter werden seit dem 12. Jh. viele Amtsbücher eingerichtet. Stadtbuch. Lit.: Der kleine Pa...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Amtsbuch, des -es, plur. die -bücher, ein Buch, worin entweder die gerichtlichen oder die ökonomischen Angelegenheiten eines Amtes verzeichnet werden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1857

Form der buchförmigen, aufeinander folgenden Aufzeichnungen in Behörden oder bei Wirtschaftsbetrieben in der Form von Einträgen, häufig mit Rubrikenanordnung und mit einer chronologischen, alphabetischen oder sonstigen Gliederung. Das Amtsbuch unterscheidet sich von gebundenen Akten inhaltlich durch die Aufzeichnungsform der Einträge, formal d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594
Keine exakte Übereinkunft gefunden.