(MDStV) Ein zwischen den deutschen Bundesländern abgeschlossener üffentlich-rechtlicher Vertrag, der Angebot und Nutzung von Mediendiensten auf eine rechtliche Basis stellt. S.a. Teledienstgesetz. Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=M&id=28050&page=1
(MDStV) Ein zwischen den deutschen Bundeslndern abgeschlossener öffentlich-rechtlicher Vertrag, der Angebot und Nutzung von Mediendiensten auf eine rechtliche Basis stellt. S.a. Teledienstgesetz. Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=M&id=28050&page=1
Den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004