
Auf ein Website ist entweder der MDStV oder das TDG anwendbar. Die Einordnung ist im Einzelfall nach dem konkreten Inhalt vorzunehmen (so OVG Münster, Beschluss v. 19.3.2003 NJW 2003, 2183). Mediendienste Mediendienste sind grundsätzlich an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste (die unter Benutzung elektromagnetisch...
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