Matrikularbeiträge, nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene ûberweisungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände, besonders im Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Zahlungen der Gliedstaaten (eines Bundesstaats oder Staatenbunds) an den Zentralstaat (den Bund), der bei dieser Form des Finanzausgleichs durch Überweisungen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften (Mischsystem) weitgehend von den Gliedstaaten abhängig ist. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/matrikularbeitraege