Materielle Planreife Bedeutung

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Materielle Planreife

Materielle Planreife Logo #42513Die materielle Planreife (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ist gegeben, wenn die sichere Erwartung besteht, dass der Planentwurf eines Bebauungsplanes in dieser Fassung als rechtsverbindlicher Plan in Kraft treten wird. Es müssen folgende Punkte erfüllt sein: 1. Es liegen keine Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit relevante...
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