
Mit Mankogeld wird eine Zahlung bezeichnet, die ein im Kassenbereich tätiger Arbeitnehmer aufgrund einer Mankoabrede zum Ausgleich dafür erhält, dass er für Fehlbeträge in der Kasse (= Manko) auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet (Haftungserweiterung). Dabei muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Abrede haben (1. Voraussetzu...
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