
Der Kaiserliche Hofpfalzgraf (Palatin, Comes palatinus Caesareus) ist eine durch Karl IV. erneuerte Würde, die an die alte Stellung des Pfalzgrafen im Hofgericht anknüpfte. Die Hofpfalzgrafen hatten die Vollmacht (comitiva) in gewissen Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Legitimation unehelicher Kinder, Volljährigkeitserklärung, Adoption...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hofpfalzgraf

ist der Träger eines in Italien seit dem frühen Hochmittelalter entstandenen Amtes zur Vertretung des Kaisers in bestimmten Angelegenheiten (z. B. Legitimation unehelich Geborener, Bestätigung von Vormundschaften, Ernennung von Notaren, Verleihung von Adel). Seit der Mitte des 14. Jh.s nehmen die Zahl der Hofpfalzgrafen und der Umfang ihrer Rech...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus): Während der ältere Pfalzgraf in Deutschland seine Bedeutung verlor, blieb das Amt in Italien erhalten, von wo es ab dem 14. Jahrhundert wiederum Vorbild für Deutschland wurde. Die ursprünglich mit dem Palatinat verbundenen Befugnisse waren die Legitimierung Unehelicher, die Akte sonstiger freiwilliger G...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/H/Hofpfalzgraf/hofpfalzgraf.html

ein von Kaiser Karl IV. nach älteren italienischen Vorbildern geschaffenes Hofamt, dem die Erteilung von Adelsbriefen, die Ernennung von Notaren u. Ä. oblag.
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https://www.wissen.de//lexikon/hofpfalzgraf
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