
Schaden, der an der geschuldeten Leistung infolge ihrer Mangelhaftigkeit besteht. Gegensatz ist der Mangelfolgeschaden, an als Folge der Mangelhaftigkeit einer Leistung an anderen Rechtsgütern entsteht. Die beiden Begriffe werden sowohl bei Mängeln an Kaufsachen (Kaufvertragsrecht) als auc...
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Unmittelbarer durch den Mangel verursachter Schaden einer mangelhaften Kaufsache, der von Mangelfolgeschäden abzugrenzen ist. mehr..
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