
== Mahnverfahren in Deutschland == Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in {§|688|zpo|juris|text=§§ 688 ff.} ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte o...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

ist eine besondere Prozessart, in der für eine bestimmte Art von voraussichtlich unstreitigen Ansprüchen (auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme) ohne Verhandlung dem Gläubiger eines Anspruchs ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel verschafft werden kann. Ein derartiges Verfahren gegen Abwesende kennt bereits der Sachsenspiegel (1221-4) (Lan...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Das M. (§§ 688 bis 703d ZPO; Besonderheiten in § 46a ArbGG, dazu VO vom 15. 12. 1977, BGBl. I 2625) soll für möglicherweise nicht bestrittene Ansprüche auf eine Geldsumme rasch ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel führen. Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der A...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/M/Mahnverfahren.htm

Geldforderungen gegen einen Schuldner können - ohne dass eine Klage erhoben werden muss - im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Das gerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise einen zur Zwangsvollstreckung geeignet...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Definierte Vorgehensweise, die bestimmt, wie Geschäftspartner gemahnt werden können. Zu einem Mahnverfahren werden u.a. festgelegt: Anzahl der Mahnstufen Mahnrhythmus Betragsgrenzen Mahntexte
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Das Mahnverfahren ist ein gesetzlich (z.B. Versicherungsvertragsgesetz - VVG) und vertraglich geregeltes Verfahren. Nach dessen Durchführung büßt im Rahmen der Assekuranz der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz ein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Mahnverfahren: Ein Gerichtsvollzieher zeigt ein Pfandsiegel, auch »Kuckuck« genannt. Es... Mahnverfahren, ein vereinfachtes Verfahren im Zivilprozess (§§ 688 folgende ZPO), bei dem dem Schuldner ohne Anhörung des Schuldners und ohne gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der beans...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Streitverfahren vor Gericht soll damit vermieden werden. Beschreibung Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichte......
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42202

Mit einem Mahnverfahren kann ein Gläubiger ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung anordnen, wenn Schulden nicht beglichen werden. Das Gericht prüft dabei nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern gibt dem Schuldner eine Woche Zeit zum Widerspruch. Nach Erlass des dem Mahnbescheides folgenden Vollstreckungsbescheides spricht man v...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42564

Das Mahnverfahren ist eine besondere Verfahrensart in der Zivilprozeßordnung. Es kann sehr schnell und billig zu einem gerichtlich bestätigten Anspruch (Vollstreckungstitel) führen - zumindest solange der Schuldner keinen Wider- oder Einspruch erhebt - , denn in dem Fall findet keine mündliche Verhandlung statt und es wird auch nicht überprüf...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Das M. (§§ 688 bis 703d ZPO; Besonderheiten in § 46a ArbGG, dazu VO vom 15. 12. 1977, BGBl. I 2625) soll für möglicherweise nicht bestrittene Ansprüche auf eine Geldsumme rasch ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel führen. Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen Wohnsitz (Sitz) hat ...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/M/Mahnverfahren.html

Mit Mahnverfahren wird das in den §§ 688 - 703d ZPO geregelte summarische Verfahren, zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheid ohne langwieriges Gerichtsverfahren bezeichnet. Wehrt der Schuldner sich nicht, wird dem Gläubiger sein Anspruch ohne Prüfung zugesprochen. 80 % aller Streitverfahren beginnen mit einem Mahnverfahren. Ein Mahnverfahren...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/mahnverfahren.php
(Börse & Finanzen) Das Mahnverfahren ist ein in § 688 ff. ZPO geregeltes Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. Bei dieser Bearbeitung soll...
Gefunden auf
https://www.onpulson.de/lexikon/6619/mahnverfahren/

Mahnverfahren , im modernen Prozeßrecht ein summarischer Prozeß, welcher bei gewissen Forderungen stattfindet, und dessen Wesen darin besteht, daß auf das einseitige Gesuch des Gläubigers hin an den Schuldner ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 628-643) statuiert das M. in der Regel wegen aller Anspr...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

besondere Verfahrensart des deutschen Zivilprozessrechts, durch die der Gläubiger einer Geldforderung ohne mündliche Verhandlung einen Vollstreckungstitel erhalten soll. Auf seinen Antrag erlässt das Amtsgericht (Rechtspfleger) einen Mahnbescheid, gegen den der Schuldner Widerspruch erheben kann, wodurch das Mahnverfahren in das orden...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/mahnverfahren
Keine exakte Übereinkunft gefunden.