
Der Mahlschatz (altdeutsch máhaljan, "vermählen", Treuschatz; mittelhochdeutsch mahelschaz) bezeichnete im älteren deutschen Recht ein Angeld des Bräutigams an die Braut. Andere Bezeichnungen sind Brautschatz, Pfandgabe oder Hochzeitsgut. == Definition == Altgermanische Völker, bei denen die Frauen gekauft wurden, verstanden unter dem Begri.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mahlschatz

(M.) Mitgift, Heiratsgut
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mahlschatz , deutsche Rechtsgeschichte: Gabe des Bräutigams an die Braut bei der Verlobung, oft der Ehering.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mahlschatz (v. altdeutsch. máhaljan, "vermählen", Treuschatz), bei den altgermanischen Völkern, bei denen die Frauen gekauft wurden, der dafür zu entrichtende Preis; später Bezeichnung für die Geschenke, welche der Bräutigam der Braut darbrachte, insbesondere für das Angeld, welches in manchen Gegenden der Verlobten gegeben wird; ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

früher Gabe des Bräutigams an die Braut zur sinnbildhaften Bekräftigung des Verlöbnisses; im späten Mittelalter meist der Verlobungsring.
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https://www.wissen.de//lexikon/mahlschatz
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