
Ein Machtspruch ist eine außerordentliche Lösung in einem Streit, bei dem durch die Staatsmacht, die oberste Gewalt im Staate oder eine bemächtigte Partei ein geregeltes Verfahren nicht eingehalten wird. == Hintergründe == Der oberste Machthaber im Staat, etwa Kaiser oder König, greift in die mündlich oder schriftlich, oder durch Gewohnheits...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Machtspruch

ist der eigenmächtige Eingriff eines Fürsten in die Rechtspflege seit dem späteren 17. Jh. Er ist grundsätzlich der Idee der Gerechtigkeit verpflichtet. Seit dem ausgehenden 18. Jh. wird der M. allmählich als unzulässig angesehen (Preußen 1784, 1791, Österreich 1797). Das 19. Jh. schließt ihn aus. Kroeschell, DRG 3; Schmidt, E., RechtssprÃ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Machtspruch , Entscheidung eines Rechtshandels unmittelbar durch die oberste Staatsgewalt unter Abweichung vom regelmäßigen gesetzlichen Verfahren; nach modernem Verfassungsrecht unzulässig. S. Kabinettsjustiz.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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