
MZK Abk. für maximale zulässige Konzentration einer gesundheitsschädlichen Substanz in Luft, Wasser oder Nahrungsmitteln. †“ Ähnlich in der Nuklearmedizin die MZIA ('max. zuläss. inkorporierte Aktivität') u. die MZZ ('max. zuläss. jährl. Aktivitätszufuhr').
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