
Mit dem Vertrag von Amsterdam im Juni 1997 wurde ein Titel zur Beschäftigung (Art. 125-130) sowie als neue Gemeinschaftstätigkeit die Förderung der Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken (Art. 3) in den EG-Vertrag aufgenommen. Noch 1997 hat der Europäische Rat von Luxemburg diese Bestimmungen präzisiert ("Luxemburg-Prozess") und...
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