[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Lungenprobe, plur. die -n, in den Gerichten, eine mit der Lunge eines neu gebornen Kindes angestellte Probe, indem man sie in ein Gefäß mit Wasser wirft, um aus ihrem Schwimmen oder Untersinken zu erkennen, ob das Kind todt zur Welt gekommen, oder außer dem Leibe seiner Mutter schon At...
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Lungenprobe (Pneumobiomantik, Docimasia pulmonum hydrostatica), der mit der Lunge eines neugebornen Kindes angestellte Versuch, welcher aus dem Schwimmen oder Niedersinken der Lunge im Wasser darthun soll, ob das Kind nach der Geburt Luft geatmet hat oder nicht. Die erste Anwendung der L. zu legalem Zweck fand 1682 durch Schreyer in Zeitz statt, un...
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