[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Durch den Gebrauch ausleeren, besonders von flüssigen Arzeneyen. Die Arzeney ist bereits ausgebraucht. 2) Nicht mehr gebrauchen Wie - - Der ausgebrauchte Theil von uns sich selbst verschwitzt, Hall. Daher die Ausbrauchung,. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3981