
Lohntaxe , der obrigkeitlich festgestellte Lohnsatz. Dieselbe war früher vielfach üblich, und zwar bestand sie meist in einem Höchstbetrag, über welchen die Forderung des Arbeiters und die Verwilligung des Arbeitgebers nicht hinausgehen durften. Heute überläßt man Regelung und Bestimmung der Lohnhöhe der freien Vereinbarung der Beteiligten;...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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