
Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraumes hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierbei muss er dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte befindet (Betriebsstättenfinanzamt) eine Steuererklärung einreichen, die die Summe der einzub...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 41a EStG muß der Arbeitgeber regelmäßig die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anmelden und abführen. Dabei müssen die Form der Anmeldung, der Anmeldezeitraum und die Abgabefrist beachtet werden. Werden die gesetzlichen Vorschriften mißachtet, hat ...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Lohnsteueranmeldung.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.