[juristische Abkürzung] - Lit. ist die Abkürzung lat. littera (= Buchstabe). Sie wird in der Rechtswissenschaft verwendet, um einen bestimmten Punkt von nach Buchstaben gegliederten Aufzählungen in Rechtsnormen zu zitieren. Heißt es in {Art.|73|gg|juris} Grundgesetz (GG): (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebu... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Lit._(juristische_Abkürzung)