
Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Es ist somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel. Grundlage des Listenprivilegs sind § 28 Absatz 3 Satz 2 Nr. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Listenprivileg
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