
Als Zahlungsmittel sind im 1. Laufzeitband zu erfassen: 1. Kassenbestand ; 2. Guthaben bei Zentralbanken; 3. Inkassopapiere; 4. unwiderrufliche Kreditzusagen, die das Institut erhalten hat; 5. nicht wie Anlagevermögen bewertete Wertpapiere , die zum Handel an einem geregelten Markt i. S. d. Wertpapierdienstleistungsrichtlinie in einem EU-Mitgli......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/liquiditaetsgrundsatz-zahlungsmitt
Keine exakte Übereinkunft gefunden.