
Der Liquiditätsgrundsatz wird nicht angewendet auf 1. KAG, 2. Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, 3. Finanzdienstleistungsinstitut e mit Ausnahme derjenigen, die Eigenhandel betreiben, als Anlage-, Abschlussvermittler oder Finanzportfolioverwalter befugt sind, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapiere n von Kunden zu verschaffe......
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