
Als Liegenbelassung wird in der Zwangsversteigerung eine Vereinbarung bezeichnet, die zwischen dem Grundpfandrechtsgläubiger und dem Ersteher geschlossen wird. Dabei sind sich Grundpfandrechtsgläubiger und Ersteher darüber einig, dass ein an sich nach {§|91|zvg|juris} Abs. 1 ZVG erlöschendes Grundpfandrecht auch nach dem Zuschlag gemäß {§|...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Liegenbelassung
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