
Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR.2 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung) benötigt. Ein solcher Nachweis kann die Gew...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferantenerklärung

Nachweis über den Ursprung einer Ware. In der Lieferantenerklärung bestätigt der Lieferant, dass alle Bedingungen für den Ursprungserwerb einer Ware erfüllt sind, die in dem jeweiligen Präferenzabkommen festgeschrieben sind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Eine Erklärung, mit der der Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren macht
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https://www.logistik-lexikon.de/
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