
Die Leistungsgefahr (seltener Lieferungsgefahr) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht. Sie betrifft die Frage, wer in einem synallagmatischen Vertrag (im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung i.S.d. {§|362|bgb|juris} BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes trägt. Für den Schu...
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Leistungsgefahr, Recht: Gefahr.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Leistungsgefahr, werden die Folgen des Untergangs der Leistung hinsichtlich der Leistung bezeichnet. Die Leistungsgefahr trägt gemäß § 275 BGB grundsätzlich der Gläubiger, d.h. geht die Sache unter, verliert der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung. Beispiel 1: A verkauft dem B sein gebrauchtes Auto. Vor Übergaben schlägt der Blitz i...
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https://www.lexexakt.de/glossar/leistungsgefahr.php
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