
Das Leistungsbestimmungsrecht ist ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts. Es bezeichnet das Recht, den genauen Leistungsinhalt für eine vertragliche Leistung zu bestimmen, die nicht bereits im Vertrag selbst festgelegt ist. Das Leistungsbestimmungsrecht kann einer der Vertragsparteien oder auch einem Dritten zustehen. In einem Vertrag muss ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsbestimmungsrecht
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