[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Leihbank, plur. die -bänke, eine Bank, d. i. gemeine Casse, in welcher andern gegen genugsame Sicherheit Geld geliehen wird, mit einem ausländischen Worte ein Lombard; zum Unterschiede von einer Giro-Bank und Zettelbank. Kleinere Anstalten dieser Art werden nur Leihhäuser genannt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1133