
Lehrlingszeiten sind seit dem 1. März 1957 immer Pflichtbeitragszeiten. Vor dem 1. März 1957 war eine Lehre nicht versicherungspflichtig, wenn der Lehrling keinen Lohn erhielt. Sie war versicherungsfrei, wenn der Lehrling nur Sachbezüge (Kost und Wohnung) oder nur geringfügige Barbezüge erhie...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Lehrlingszeiten.html
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