
Grundlegend für das Lehnswesen war der sogenannte Lehnseid. Er musste vom Belehnten (Vasall) sowie vom Lehnsherrn abgelegt werden. Der Lehnseid wird meist unter Verwendung traditioneller Formen geleistet, er beinhaltet das Treuversprechen gegenüber dem Herrn und das Akzeptieren der Folgen bei Treuebruch, auf der Gegenseite aber auch das Treue- u...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lehnseid

ist der vom Lehnsmann dem Lehnsherrn zu schwörende Eid.Kroeschell, DRG 1; Diestelkamp, B., Das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen, 1969, 83
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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