
Legalservituten (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche sich ein Grundeigentümer im öffentlichen oder im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. So muß z. B. der Eigentümer eines an einen öffentlichen Fluß angrenzenden Grundstücks die Benutzung des Ufers im Interesse des Verkehrs gestatten, ebens...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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