
Die Legalisierungswirkung im Baurecht kann sich einerseits (selten) aus einer ursprünglich rechtmäßigen Baugenehmigung und andererseits (häufiger) aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Baugenehmigungsbehörde und dem Bauherrn ergeben. Der öffentlich-rechtliche Vertrag müsste jedoch wirksam, das heißt nicht nichtig sein. Ein...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Legalisierungswirkung

Ein polizei- o. ordnungsrechtlich in Anspruch genommener Verhaltens- o. Zustandsstörer beruft sich ausdrückl. darauf, dass er sich exakt i.R. einer zumindest wirksamen Genehmigung (z.B. Bau-, Betriebsgenehmigung) verhalten habe. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Störereigenschaft wg. Legalisierungswirkung entfällt. Nach ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.