
Der Lederriemenfall (BGHSt 7, 363 aus dem Jahr 1955) ist ein Fallbeispiel aus dem Strafrecht, speziell dem Bereich der Unterscheidung zwischen bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) und Fahrlässigkeit. Der Sachverhalt der Strafsache war wie folgt gelagert: Der A und der B wollten den X ausrauben. Sie erwogen, ihn dazu mit einem Lederriemen bis zur ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lederriemenfall
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