
Maßgeblich für diese Fähigkeit ist die Fungibilität. Daher siehe auch Erklärung zu Fungibilität. Handelt es sich um eine fungible Mobilie, so ist hierbei eine sogenannte Drittverwendungsfähigkeit vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass das betreffende Leasingobjekt weder Grundstücksbestandteil oder Grundstückszubehör darstellt. Leasingfähig i...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

Voraussetzung für den Abschluss eines Leasingvertrag s ist Leasingfähigkeit des Leasingobjekts - charakterisiert durch Fungibilität , Wertkonstanz und Drittverwendungsfähigkeit - sowie ausreichende Lea-singnehmerbonität. Der Leasingvertrag wird abgeschlossen über eine begrenzte Grundmietzeit, die die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Invest.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/leasingfaehigkeit/leasingfaehigkei
Keine exakte Übereinkunft gefunden.