
Liegen alle erforderlichen Unterlagen bei der Leasinggesellschaft vor und der Leasingnehmer hat die Übernahmebestätigung des Leasingobjekts unterzeichnet, so handelt es sich rechtlich um den Leasingbeginn. Gleichzeitig stellt dieser Zeitpunkt die Fälligkeit der in Höhe und Zahlungsweise vertraglich vereinbarten Leasingraten dar.
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